{"id":1296,"date":"2017-09-14T15:12:06","date_gmt":"2017-09-14T13:12:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freie-berufe.de\/wordpress\/?page_id=1296"},"modified":"2022-03-04T13:41:41","modified_gmt":"2022-03-04T12:41:41","slug":"weitere-eu-initiativen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bfb.pantamedia.de\/wordpress\/themen\/europa\/weitere-eu-initiativen\/","title":{"rendered":"Weitere EU-Initiativen"},"content":{"rendered":"<h2>EP positioniert sich zu Hindernissen im Binnenmarkt<\/h2>\n<p>Am 17. Februar 2022 verabschiedete das Europ\u00e4ische Parlament eine Entschlie\u00dfung bez\u00fcglich der \u201eBeseitigung von nichttarif\u00e4ren und nichtsteuerlichen Handelshemmnissen im Binnenmarkt\u201c. Im Vergleich zum urspr\u00fcnglichen Berichtsentwurf des polnischen Abgeordneten Kosma Z\u0142otowski (EKR) ist die Entschlie\u00dfung insgesamt ausgewogen. Die aus freiberuflicher Sicht mutma\u00dflich wichtigsten Punkte sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Bez\u00fcglich des sogenannten Dienstleistungspakets aus dem Jahr 2016 wird jetzt neutral festgestellt, dass bestimmte Initiativen vom europ\u00e4ischen Gesetzgeber abgelehnt wurden und nicht, wie noch im Entwurf zu lesen, der europ\u00e4ische Gesetzgeber hier versagt h\u00e4tte (Erw\u00e4gungsgrund E).<\/li>\n<li>Die Abgeordneten begr\u00fc\u00dfen das \u201eSingle Market Governance &#8211; Paket\u201c aus dem M\u00e4rz 2020. Sie unterstreichen, dass es weiterhin Defizite in legislativer Hinsicht und bei der Rechtsdurchsetzung gibt, die einem guten Funktionieren des Binnenmarkts entgegenwirken. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass es gegenw\u00e4rtig keine Initiativen zur Verbesserung des Dienstleistungsbinnenmarktes g\u00e4be (\u00a7 1).<\/li>\n<li>Es wird indirekt anerkannt, dass es im Binnenmarkt durchaus gerechtfertigte Hindernisse geben kann, indem nun wiederholt von ungerechtfertigten nicht-tarif\u00e4ren Hindernissen die Rede ist (\u00a7 2, \u00a7 6).<\/li>\n<li>Zwischenzeitlich wurde in einem \u00c4nderungsantrag von Abgeordneten der liberalen Renew Europe &#8211; Fraktion der Eindruck erweckt, dass viele Mitgliedstaaten die Berufung auf \u00fcbergeordnete Gr\u00fcnde des Allgemeininteresses nur als Vorwand benutzen w\u00fcrden, um ihre heimischen M\u00e4rkte abzuschotten. Diese unbewiesene Behauptung findet sich im Text nun nicht mehr. Die Formulierung wurde entsprechend angepasst (\u00a7 3).<\/li>\n<li>Die Abgeordneten bedauern, dass die Mitgliedstaaten ihrer Notifizierungspflicht nach der Dienstleistungsrichtlinie nur unzureichend nachkommen. Die EU-Kommission wird aufgerufen, Mitte 2022 einen Aktionsplan vorzulegen, wie der gegenw\u00e4rtige Rahmen verbessert werden kann. Die Option eines neuen legislativen Anlaufs zur Reform des Notifizierungsverfahrens wird nicht mehr erw\u00e4hnt (\u00a7 9).<\/li>\n<li>Die Vorz\u00fcge der gegenseitigen Anerkennung von Ausbildungs- und Berufsqualifikationen wird ausdr\u00fccklich hervorgehoben und sollte so weit wie m\u00f6glich ausgeweitet werden (\u00a7 12).<\/li>\n<li>Die besondere Bedeutung von regulierten Berufen in Bezug auf das Allgemeinwohl wird anerkannt. Allerdings sollte diese besondere Rolle nicht zu ungerechtfertigten Binnenmarkthindernissen verleiten (\u00a7 12 a). Die Mitgliedstaaten werden in diesem Zusammenhang ermutigt, unangemessene Regulierungen abzubauen. Zudem wird die EU-Kommission aufgefordert, weiterhin Vertragsverletzungsverfahren anzustrengen, wenn Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen (\u00a7 12 b).<\/li>\n<li>Die Abgeordneten rufen dazu auf, den Europ\u00e4ischen Qualifikationsrahmen weiter voranzubringen und seine Anwendung zu erleichtern (\u00a7 12 e).<\/li>\n<li>Im Text ist ebenfalls zu lesen, dass es nach Auffassung des IMCO-Ausschusses an Transparenz bei der Single Market Enforcement Task Force (SMET) mangele. Diese m\u00fcsse verbessert werden, indem etwa Tagesordnungen, Teilnehmerlisten und Protokolle zug\u00e4nglich gemacht werden. Zudem wird die EU-Kommission aufgefordert, bis Ende 2022 dem IMCO-Ausschuss und dem Rat f\u00fcr Wettbewerbsf\u00e4higkeit konkrete Ergebnisse \u00fcber die Arbeit von SMET vorzulegen (\u00a7 19).<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>A1-Bescheinigungen f\u00fcr Gesch\u00e4ftsreisen<\/h2>\n<p>Auch im zweiten Anlauf ist es nicht gelungen, die Novellierung des Dossiers \u201eKoordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit\u201c [2016\/0397(COD)] erfolgreich abzuschlie\u00dfen. Wie bereits im Jahr 2019 hat der Ausschuss der St\u00e4ndigen Vertreter (AStV) am 22. Dezember 2021 eine, diesmal unter slowenischer Ratspr\u00e4sidentschaft wenige Tage zuvor erzielte politische Einigung mit dem Europ\u00e4ischen Parlament und der Europ\u00e4ischen Kommission nicht gebilligt. Bei 9 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen, darunter Deutschland, kam die notwendige qualifizierte Mehrheit nicht zustande.<\/p>\n<p>Informell ist zu h\u00f6ren, dass f\u00fcr die Nicht-Zustimmung Deutschlands zwei Aspekte des Pakets von zentraler Bedeutung waren. Neben der angedachten Regelung bez\u00fcglich der Arbeitslosenversicherung f\u00fcr Grenzg\u00e4nger war dies das Kapitel \u00fcber das anwendbare Recht, welches nicht zuletzt den Umgang mit dem A1-Entsendeformular bzw. die damit zusammenh\u00e4ngende Vorabnotifizierung beinhaltet. Bez\u00fcglich von Gesch\u00e4ftsreisen sah die oben erw\u00e4hnte politische Einigung vor, dass diese zuk\u00fcnftig von den A1-Verpflichtungen ausgenommen w\u00e4ren, sofern keine Dienstleistungserbringung erfolgt. Allerdings sah der Kompromisstext keine hinreichende Definition vor, was unter Dienstleistungserbringung zu verstehen ist, so die Kritik der deutschen Seite. Dies sei aber zwingend, da sonst in puncto Rechtssicherheit nichts gewonnen w\u00e4re. Zudem halte man in diesem Kontext eine ausschlie\u00dflich auf Gesch\u00e4ftsreisen begrenzte Ausnahme f\u00fcr nicht \u00fcberzeugend. Gleichwohl sei die Bundesregierung offen f\u00fcr Ausnahmeregelungen, Gesch\u00e4ftsreisen eingeschlossen. Gleichzeitig gelte es aber auch alternative Regelungen zu pr\u00fcfen, etwa indem man die zeitliche Dimension zum Ma\u00dfstab nimmt und in der Folge z.B. kurzfristige Entsendungen von bis zu 5 Tagen generell von den A1-Verpflichtungen befreit. Dies scheint auch die deutsche Pr\u00e4ferenz zu sein. Vor dem Hintergrund, dass es sich beim vorliegenden Dossier um eine Verordnung handelt, die in den Mitgliedstaaten unmittelbare Rechtswirkung entfalte, m\u00fcsse am Ende in jedem Fall ein handwerklich sauberer Kompromisstext stehen, der keinen Interpretationsspielraum offen lasse. Wie es nun auf europ\u00e4ischer Ebene weitergeht ist gegenw\u00e4rtig v\u00f6llig offen. Die aktuelle franz\u00f6sische Ratspr\u00e4sidentschaft m\u00fcsste sich des Dossiers annehmen, hatte, wie informell zu h\u00f6ren ist, aber angenommen, dass selbiges mit der slowenischen Ratspr\u00e4sidentschaft \u201eabger\u00e4umt\u201c werde. Vorstellbar ist auch, dass die EU-Kommission versucht einen abge\u00e4nderten Vorschlag einzubringen, um die Wahrscheinlichkeit zu erh\u00f6hen, zumindest Teile des komplexen Dossiers zeitnah zu verabschieden \u2013 etwa indem sie die strittigen Kapitel herausl\u00f6st. Dies muss abgewartet werden.<\/p>\n<p>Angesichts der aktuellen Situation bleibt der Status quo beim Thema A1 bis auf Weiteres bestehen, wonach grunds\u00e4tzlich auch Gesch\u00e4ftsreisen dem zust\u00e4ndigen Sozialversicherungstr\u00e4ger im Herkunftsland mitzuteilen sind. Dies bedeutet in der Folge, dass die damit einhergehenden Vorschriften seitens der Mitgliedstaaten ebenfalls weiterhin unterschiedlich ausgelegt werden. Insbesondere \u00fcber die Frage, ob ein Gesch\u00e4ftsreisender seine A1-Bescheinigung mit sich zu f\u00fchren habe oder es vielmehr nicht ausreiche, dass selbige im Bedarfsfall nachgereicht werden kann, gibt es unterschiedliche Auffassungen. So sehen beispielsweise Frankreich und \u00d6sterreich den Gesch\u00e4ftsreisenden in der Pflicht, die A1-Bescheinigung mit sich zu f\u00fchren und verh\u00e4ngen bei Nichtbeachtung Bu\u00dfgelder. Diese Verpflichtung wird so auch in Belgien gesehen. Es werden jedoch keine Bu\u00dfgelder verh\u00e4ngt. Deutschland ist hingegen der Auffassung, dass bei Gesch\u00e4ftsreisen von nur wenigen Tagen keine A1-Bescheinigung mitgef\u00fchrt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die bisherige, seit Mai 2010 geltende Rechtslage, wonach grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr Dienstreisen eine A1-Bescheinigung ben\u00f6tigt wird, ist im Wesentlichen in Artikel 12 der Verordnung (EG) 883\/2004, in Artikel 15 der Verordnung (EG) 987\/2009 sowie im Beschluss A2 vom 12. Juni 2009 zur Auslegung von Artikel 12 der Verordnung (EG) 883\/2004 geregelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Empfehlungen f\u00fcr die Berufsreglementierung aktualisiert<\/h2>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 9. Juli 2021 die Mitteilung \u00fcber die Bestandsaufnahme und Aktualisierung der Reformempfehlungen f\u00fcr die Berufsreglementierung ver\u00f6ffentlicht. Sie baut auf der Mitteilung \u201eReformempfehlungen f\u00fcr die Berufsreglementierung\u201c [COM(2016) 820] auf, die im Rahmen des sogenannten Dienstleistungspakets im Jahre 2017 verabschiedet wurde.<\/p>\n<p>Die Empfehlungen der EU-Kommission zielen darauf ab, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, ein Reglementierungsumfeld zu schaffen, das Wachstum, Innovation und die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen beg\u00fcnstigt. Aus Sicht der EU-Kommission w\u00fcrden empirische Daten best\u00e4tigen, dass eine \u00fcberm\u00e4\u00dfige Reglementierung der M\u00e4rkte die wirtschaftliche Leistung erheblich beeintr\u00e4chtige. Dagegen w\u00fcrde sich eine \u00d6ffnung der M\u00e4rkte positiv auf Produktivit\u00e4t, Preisniveau, Innovationsf\u00e4higkeit und Unternehmergeist auswirken, was wiederum zu besseren wirtschaftlichen Ergebnissen f\u00fchre. Dabei wird seitens der EU-Kommission grunds\u00e4tzlich anerkannt dass eine Reglementierung gerechtfertigt sein k\u00f6nne, wenn das Ziel darin bestehe, Marktversagen zu korrigieren, das etwa durch erhebliche externe Effekte oder gro\u00dfe Informationsasymmetrien verursacht wurde. Idealerweise sollten diese Marktkorrekturen aber auf die am wenigsten einschr\u00e4nkende Weise und mit einem m\u00f6glichst geringen Kostenaufwand f\u00fcr die Marktteilnehmer erreicht werden. Allerdings w\u00fcrden die regulatorischen Einschr\u00e4nkungen h\u00e4ufig \u00fcber das erforderliche Minimum hinausgehen.<\/p>\n<p>Der Fokus der Mitteilung liegt wie bereits 2017 auf mehreren, aus Sicht der EU-Kommission, wirtschaftlich bedeutsamen Berufsgruppen. Neben Patentanw\u00e4lten, Immobilienmaklern und Fremdenf\u00fchrern, sind dies Architekten, Bauingenieure, Buchpr\u00fcfer\/Steuerberater sowie Rechtsanw\u00e4lte. Der Berufsstand der Notare ist \u2013 entgegen der anf\u00e4nglicher Ank\u00fcndigung mit in den Fokus genommen zu werden (vgl. BFB-Information vom 9. M\u00e4rz 2021) \u2013 nicht Gegenstand der vorliegenden Mitteilung.<\/p>\n<p>Die Aktualisierung der Reformempfehlungen basiert wie 2017 auf einer eingehenden Bewertung der nationalen Reglementierungsrahmen f\u00fcr die im Fokus stehenden Berufe. Neben einer qualitativen Analyse wird die allgemeine Regulierungsintensit\u00e4t auf nationaler Ebene anhand eines zusammengesetzten Indikators gesch\u00e4tzt, um die kumulative Belastung verschiedener regulatorischer Anforderungen zu beurteilen. Die EU-Kommission weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ergebnisse zwar n\u00fctzliche Anhaltspunkte zur Regulierungsintensit\u00e4t insgesamt und zum Potential f\u00fcr regulatorische Verbesserungen liefern, sie jedoch nicht getrennt von der qualitativen Bewertung der nationalen Rechtsrahmen verwendet werden sollten. Zudem sollten sie auch nicht als Beurteilung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit oder Angemessenheit der Reglementierung ausgelegt werden.<\/p>\n<p>Insgesamt betrachtet kommt die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass die Fortschritte bei der Berufsreglementierung in den vergangenen Jahren hinter den Erwartungen zur\u00fcckgeblieben sind. Trotz der m\u00f6glichen positiven wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Reformen ergeben k\u00f6nnten, h\u00e4tten nur einige wenige Mitgliedstaaten Reglementierungen reduziert. Selbst in diesen F\u00e4llen seien die Reformen h\u00e4ufig erst durch Vertragsverletzungsverfahren in Gang gekommen.<\/p>\n<p>Im Folgenden ein kurzer \u00dcberblick \u00fcber die aktuellen Empfehlungen zu Architekten, Bauingenieuren, Steuerberatern und Rechtsanw\u00e4lten in Deutschland:<\/p>\n<h4>Architekten<\/h4>\n<p>Bei der Regulierungsintensit\u00e4t der Architekten liegt Deutschland dem Indikator zufolge EU-weit im Mittelfeld. Gegen\u00fcber 2017 hat die Regulierungsintensit\u00e4t abgenommen, was insbesondere auf die Umsetzung des HOAI-Urteils zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p>Deutschland wird empfohlen, die Auswirkungen der Beschr\u00e4nkungen der Beteiligungsverh\u00e4ltnisse und der Rechtsform zu \u00fcberdenken.<\/p>\n<h4>Bauingenieure<\/h4>\n<p>Bei der Regulierungsintensit\u00e4t der Bauingenieure liegt Deutschland dem Indikator zufolge EU-weit im Mittelfeld. Gegen\u00fcber 2017 hat die Regulierungsintensit\u00e4t abgenommen, was ebenfalls auf die Umsetzung des HOAI-Urteils zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p>Bereits 2017 forderte die EU-Kommission Deutschland auf, die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Anforderungen an die Beteiligungsverh\u00e4ltnisse zu pr\u00fcfen. Nach Ansicht des EuGH verletzen Einschr\u00e4nkungen bei Beteiligungsverh\u00e4ltnissen, die \u00fcber die Anforderung hinausgehen, dass eine einfache Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen von Berufsangeh\u00f6rigen gehalten werden muss, EU-Recht. Obwohl ein entsprechendes Urteil (C-209-18) \u00d6sterreich betraf, legte der EuGH allgemeine Grunds\u00e4tze fest, die auch f\u00fcr die anderen Mitgliedstaaten gelten. Deshalb sollte nicht zuletzt Deutschland seine Rechtsvorschriften vor dem Hintergrund dieser Rechtssache pr\u00fcfen.<\/p>\n<h4>Steuerberater<\/h4>\n<p>Bei der Regulierungsintensit\u00e4t der Steuerberater liegt Deutschland dem Indikator zufolge EU-weit an der Spitze. Gegen\u00fcber 2017 hat die EU-Kommission keinen signifikanten R\u00fcckgang der Regulierungsintensit\u00e4t festgestellt.<\/p>\n<p>Deutschland wird empfohlen,<\/p>\n<ul>\n<li>zu pr\u00fcfen, ob weniger komplexe Aufgaben wie die Erstellung von einfachen Steuererkl\u00e4rungen, vor allem in Anbetracht der Digitalisierung, weiter hoch qualifizierten Fachkr\u00e4ften vorbehalten sein m\u00fcssen;<\/li>\n<li>die Anforderungen an die Zusammensetzung von Leitungsorganen und\/oder an Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu \u00fcberdenken;<\/li>\n<li>die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Anforderungen in Bezug auf Beteiligungsverh\u00e4ltnisse und\/oder Stimmrechte zu hinterfragen;<\/li>\n<li>sowie die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr die gemeinsame Aus\u00fcbung bestimmter T\u00e4tigkeiten zu pr\u00fcfen.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Rechtsanw\u00e4lte<\/h4>\n<p>Bei der Regulierungsintensit\u00e4t der Rechtsanw\u00e4lte liegt Deutschland dem Indikator zufolge EU-weit im Mittelfeld. Gegen\u00fcber 2017 hat die EU-Kommission keinen signifikanten R\u00fcckgang der Regulierungsintensit\u00e4t festgestellt.<\/p>\n<p>Deutschland wird empfohlen,<\/p>\n<ul>\n<li>ein Umfeld zu schaffen, in dem sich juristische Dienstleistungen entwickeln k\u00f6nnen und Innovationen durch die Entwicklung digitaler L\u00f6sungen m\u00f6glich sind;<\/li>\n<li>die Anforderungen an Rechtsform, Beteiligungsverh\u00e4ltnisse und multidisziplin\u00e4re Einschr\u00e4nkungen zu pr\u00fcfen;<\/li>\n<li>die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Zugangsregelungen f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte zu \u00fcberdenken, die vor den obersten Gerichtsh\u00f6fen praktizieren m\u00f6chten;<\/li>\n<li>zu \u00fcberpr\u00fcfen, die Mindestaltersbeschr\u00e4nkung f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Berufs vor dem Bundesgerichtshof durch eine geeignetere Ma\u00dfnahme, etwa die der Berufserfahrung, zu ersetzen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Europ\u00e4isches Parlament positioniert sich zum Dienstleistungsbinnenmarkt<\/h2>\n<p>Am 20. Januar 2021 hat das Europ\u00e4ische Parlament eine Entschlie\u00dfung zur \u201eSt\u00e4rkung des Binnenmarkts: die Zukunft des freien Dienstleistungsverkehrs\u201c angenommen. Wie erhofft, konnten \u2013 nicht zuletzt durch das Engagement des BFB \u2013 gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Berichtsentwurf des d\u00e4nischen Abgeordneten Morten L\u00f8kkegard (Renew Europe) Verbesserungen erzielt werden. So hatte etwa der Berichtsentwurf noch suggeriert, dass nationale (Berufs-)Regulierungen grunds\u00e4tzlich negativ seien oder behauptet, die Geltendmachung \u00fcbergeordneter Gr\u00fcnde des Allgemeininteresses dienten in der Regel lediglich der Marktabschottung. Beides ist in dieser Pauschalit\u00e4t im Text nun nicht mehr zu finden. Insgesamt erscheint der Bericht nun ausgewogener und tr\u00e4gt damit auch den zum Teil recht unterschiedlichen Sichtweisen der politischen Fraktionen entsprechend Rechnung. Die Entschlie\u00dfung ist bez\u00fcglich Ihrer Wirkung rechtlich nicht bindend und hat lediglich einen auffordernden Charakter. Im Folgenden seien die aus freiberuflicher Sicht mutma\u00dflich wichtigsten Punkte erw\u00e4hnt:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Ungerechtfertigte und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Hindernisse im Dienstleistungsbinnenmarkt sollten seitens der Mitgliedstaaten gelockert werden (Punkt 1);<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Unzureichende Um- und Durchsetzung von Binnenmarktregeln, mangelhafte elektronische Verfahren, ungerechtfertigte regulatorische Beschr\u00e4nkungen und H\u00fcrden beim Zugang zu regulierten Berufen werden kritisiert; daher die wiederholte Aufforderung, unn\u00f6tige Anforderungen abzubauen und die Digitalisierung bei der grenz\u00fcberschreitenden Dienstleistungserbringung voranzutreiben (Punkt 2)<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Die Berufsqualifikationsrichtlinie wird grunds\u00e4tzlich positiv bewertet. Hervorgehoben wird in diesem Zusammenhang der Ansatz von mehr Harmonisierung durch verst\u00e4rkte gegenseitige Anerkennung. Gleichwohl wird die Notwendigkeit betont, die Vergleichbarkeit des beruflichen Qualifikationsniveaus zu verbessern, um einen leichteren \u00dcbergang zur gegenseitigen Anerkennung zu gew\u00e4hrleisten. Die EU-Kommission wird aufgefordert, den Anwendungsbereich des Europ\u00e4ischen Berufsausweises auszuweiten und insbesondere Ingenieurberufe mit einzubeziehen. Zudem sollte der Europ\u00e4ische Qualifikationsrahmen beworben und dessen Anwendung erleichtert werden, damit er als Anerkennungsinstrument funktionieren k\u00f6nne. Schlie\u00dflich wird das Bem\u00fchungen der EU-Kommission begr\u00fc\u00dft, gegen unangemessene Einschr\u00e4nkungen bei Berufsqualifikationen in den Mitgliedstaaten vorzugehen und hierzu auch zum Mittel des Vertragsverletzungsverfahrens zu greifen (Punkte 3 &#8211; 7).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Das Fortbestehen von rechtlichen Komplexit\u00e4ten und ungerechtfertigten administrativen Hindernissen im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen wird bedauert; die EU-Kommission wird aufgefordert, die weitere sektorspezifische Harmonisierung und Anleitung der Verfahren f\u00fcr das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen zu \u00fcberwachen und zu f\u00f6rdern, um letztendlich das Nutzenpotenzial auszusch\u00f6pfen und die Kosten f\u00fcr das grenz\u00fcberschreitende Beschaffungswesen zu senken (Punkt 8).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Im Zusammenhang mit Gesundheitsdienstleistungen wird betont, dass nationale Vorschriften, \u00fcber die Richtlinie bez\u00fcglich der Bereitstellung grenz\u00fcberschreitender Gesundheitsdienste hinaus, keine zus\u00e4tzlichen Hindernisse darstellen d\u00fcrfen; zudem wird die Notwendigkeit unterstrichen, ungerechtfertigte und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Hindernisse auch auf nationaler Ebene zu beseitigen und gleichzeitig ein hohes Ma\u00df an Gesundheitsversorgung f\u00fcr alle EU-B\u00fcrger zu gew\u00e4hrleisten (Punkt 13).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Der besondere Status und die Bedeutung von Dienstleistungen von allgemeinem \u00f6ffentlichem Interesse f\u00fcr den Verbraucherschutz und die Qualit\u00e4t von Dienstleistungen wird grunds\u00e4tzlich anerkannt; jedoch bedauert man, dass einige Mitgliedstaaten ungerechtfertigte Gr\u00fcnde des \u00f6ffentlichen Interesses verwenden w\u00fcrden, um ihren Binnenmarkt f\u00fcr Dienstleistungen abzuschotten; in diesem Kontext wird hervorgehoben, dass Anforderungen wie unbegr\u00fcndete territoriale Beschr\u00e4nkungen, ungerechtfertigte Sprachanforderungen und wirtschaftliche Bedarfstests, bei \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Anwendung ungerechtfertigte und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Hindernisse f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Austausch schaffen k\u00f6nnen (Punkte 15, 16 und 30).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Die Mitgliedstaaten werden nachdr\u00fccklich aufgefordert die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umsetzung und Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen und zur Vermeidung ungerechtfertigter Anforderungen gegen\u00fcber der EU-Kommission gem\u00e4\u00df Artikel 15 Absatz 7 der Dienstleistungsrichtlinie neue sowie Entw\u00fcrfe von Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsbestimmungen zu notifizieren, in denen Anforderungen gem\u00e4\u00df Artikel 15 Absatz 6 der Dienstleistungsrichtlinie festgelegt sind (Punkte 20 und 22).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Die EU-Kommission wird aufgefordert die Mitgliedstaaten bei der Durchf\u00fchrung von ex-ante Pr\u00fcfungen neuer oder zu \u00e4ndernder Vorschriften gem\u00e4\u00df der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsrichtlinie anhand von Leitlinien zu unterst\u00fctzen (Punkt 25).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Die EU-Kommission wird ermutigt, alle ihr zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel zu nutzen, um f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Durchsetzung geltender Binnenmarktregeln zu sorgen; Vertragsverletzungsverfahren sollten dabei stringent und ohne Verz\u00f6gerung durchgef\u00fchrt werden. Die Forderung nach beschleunigten Vertragsverletzungsverfahren (fast-track infringement procedures) wurde hingegen gestrichen. Hingegen wird die EU-Kommission aufgerufen alternative Streitlegungsmechanismen zu pr\u00fcfen (Punkt 29).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten werden nachdr\u00fccklich aufgefordert, u.a. einen Zeitplan f\u00fcr spezifische Ma\u00dfnahmen im Zusammenhang mit der \u201eSingle Market Enforcement Task-Force\u201c (SMET) sowie einen neuen langfristigen Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktregeln vorzulegen (Punkt 35).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Der Umsetzung des Einheitlichen Digitalen Zugangstors (single digital gateway) und der Verbesserung der Einheitlichen Ansprechpartner (points of single contact) wird gro\u00dfe Bedeutung beigemessen; die Einheitlichen Ansprechpartner seien weit hinter ihren M\u00f6glichkeiten geblieben. In diesem Zusammenhang werden klare Forderungen erhoben, wie diese Einheitlichen Ansprechpartner weiterentwickelt werden m\u00fcssten. Zudem wird empfohlen diese mit dem Einheitlichen Digitalen Zugangstor zu verbinden, um so einem virtuellen \u201eone-stop shop\u201c so nah wie m\u00f6glich zu kommen (Punkte 37 &#8211; 49).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EP positioniert sich zu Hindernissen im Binnenmarkt Am 17. 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