{"id":1251,"date":"2017-09-14T14:13:25","date_gmt":"2017-09-14T12:13:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freie-berufe.de\/wordpress\/?page_id=1251"},"modified":"2019-08-30T13:46:04","modified_gmt":"2019-08-30T11:46:04","slug":"binnenmarktstrategie-2015-und-dienstleistungspaket","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bfb.pantamedia.de\/wordpress\/themen\/europa\/binnenmarktstrategie-2015-und-dienstleistungspaket\/","title":{"rendered":"Binnenmarktstrategie"},"content":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 28. Oktober 2015 ihre Binnenmarktstrategie vorgestellt. Das Papier mit dem Titel: \u201eDen Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen f\u00fcr die Menschen und die Unternehmen\u201c [KOM(2015) 550 final] nimmt dabei auch die Freien Berufe in den Fokus. Die neue Binnenmarktstrategie reiht sich somit ein in die bereits seit L\u00e4ngerem laufende Deregulierungsdiskussion.<\/p>\n<p>Der BFB hat sich gleich zu Beginn im Rahmen eines Positionspapiers zu Freiberufler-relevanten Aspekten des Strategiepapiers ge\u00e4u\u00dfert. Wichtige Kernanliegen des BFB sind u.a. der Verbraucher- und Patientenschutz, Praktikabilit\u00e4t und B\u00fcrokratieabbau, die Ber\u00fccksichtigung der besonderen Rolle von Freiberuflern, die Bewertung von Berufszugangs- und Berufsaus\u00fcbungsregelungen im jeweiligen nationalen Kontext, die Nicht-Normierbarkeit freiberuflicher Dienstleistungen sowie der Grundsatz, dass es kein Herkunftslandprinzip \u201edurch die Hintert\u00fcr\u201c geben darf.<\/p>\n<p>Das Europ\u00e4ische Parlament hat am 26. Mai 2016 einen Initiativbericht zur EU-Binnenmarktstrategie angenommen. Der BFB hatte hierzu im Vorfeld Erg\u00e4nzungen angeregt, die erfreulicherweise in den Bericht Eingang gefunden haben. Die Erg\u00e4nzungen betreffen die Reform des Notifizierungsverfahrens (\u00a7 85), den geplanten Dienstleistungspass (\u00a7 88), als auch die BFB-Kernforderung, dass unterschiedliche Regulierungskonzepte nicht per se ein Hindernis f\u00fcr die Vertiefung des Binnenmarkts darstellen und Berufsreglementierungen zum Schutz von Gemeinwohl und Verbraucherschutz notwendig sein k\u00f6nnen sowie eine Bewertung derselben nur im jeweiligen nationalen Kontext sinnvoll ist (\u00a7 95).<\/p>\n<h2>Dienstleistungspaket<\/h2>\n<p>Am 10. Januar 2017 hat die EU-Kommission das Dienstleistungspaket vorgestellt. Dieses enth\u00e4lt die Ma\u00dfnahmen, welche in der EU-Binnenmarktstrategie angek\u00fcndigt wurden. Die neuen Ma\u00dfnahmen umfassen eine Mitteilung zu Reformempfehlungen bei bestimmten regulierten Berufen [KOM(2016) 820 final], einen Richtlinienvorschlag f\u00fcr eine Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung bei zuk\u00fcnftigen Berufsregulierungen [KOM(2016) 822 final], einen Verordnungs- und einen Richtlinienvorschlag zur Einf\u00fchrung einer europ\u00e4ischen Dienstleistungskarte [KOM(2016) 823 final und KOM(2016) 824 final] sowie einen Richtlinienvorschlag zur Reform des Notifizierungsverfahrens [KOM(2016) 821 final]. Das Ma\u00dfnahmenb\u00fcndel wird den Rechtfertigungs- beziehungsweise den Deregulierungsdruck auf die Freien Berufe weiter erh\u00f6hen. Insbesondere das Zusammenwirken der Einzelinitiativen in der Praxis ist als bedenklich einzusch\u00e4tzen. Immerhin war ein weiterer urspr\u00fcnglich vorgesehener Legislativvorschlag zum Abbau regulatorischer Hindernisse (Beschr\u00e4nkungen bei Rechtsform, Fremdkapitalbestimmungen, multidisziplin\u00e4rer Zusammenarbeit) offenkundig gegenw\u00e4rtig politisch nicht durchsetzbar. Der BFB hat sich mit seinen Stellungnahmen zur Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung, zur Dienstleistungskarte, zur Reform des Notifizierungsverfahrens sowie zu den Reformempfehlungen f\u00fcr die Berufsreglementierung in die politischen Prozesse auf nationaler und europ\u00e4ischer Ebene eingebracht.<\/p>\n<p>Am 21. M\u00e4rz 2018 kam es im federf\u00fchrenden Ausschuss f\u00fcr Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europ\u00e4ischen Parlaments zur Abstimmung \u00fcber die Berichte zur Einf\u00fchrung einer Europ\u00e4ischen Elektronischen <strong>Dienstleistungskarte<\/strong>. Im Ergebnis hat sich der Ausschuss in der finalen Abstimmung mit unerwartet deutlicher Mehrheit daf\u00fcr entschieden, keine Berichte zur Dienstleistungskarte anzunehmen, wodurch faktisch die Dienstleistungskarte im Europ\u00e4ischen Parlament gestoppt wurde. Formal wurden die Vorschl\u00e4ge der EU-Kommission allerdings nicht zur\u00fcckgewiesen. Theoretisch k\u00f6nnte sich der IMCO-Ausschuss daher daf\u00fcr aussprechen, auf Grundlage der Kommissionsvorschl\u00e4ge sich erneut mit dem Dossier zu befassen. Viel wahrscheinlicher d\u00fcrfte es jedoch sein, dass es unter der jetzigen EU-Kommission keinerlei Entwicklungen mehr geben dazu wird und die Vorschl\u00e4ge zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt ganz zur\u00fcckgezogen werden. Dies umso mehr, als sich der Rat der Europ\u00e4ischen Union in seiner ebenfalls skeptischen Haltung zu ebendiesen Vorschl\u00e4gen best\u00e4tigt sehen d\u00fcrfte. Dort hat es in der Sache seit Monaten keine substanziellen Fortschritte mehr gegeben. Der BFB begr\u00fc\u00dft diese Entwicklung. Diese Vorschl\u00e4ge zur Einf\u00fchrung einer Dienstleistungskarte h\u00e4tten lediglich zu mehr B\u00fcrokratie und Qualit\u00e4tsdumping gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Nach der Zustimmung von EU-Parlament und Rat \u00fcber die Einf\u00fchrung einer <strong>Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung<\/strong> ist diese schlie\u00dflich am 29. Juli 2018 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind nun angehalten, innerhalb von zwei Jahren ihre jeweiligen nationalen Vorschriften an die Vorgaben der Richtlinie anzupassen. Im Folgenden die wichtigsten Punkte aus freiberuflicher Sicht:<\/p>\n<ul>\n<li>Es wird ausdr\u00fccklich festgehalten, dass es in der Zust\u00e4ndigkeit und dem Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, ob und wie ein Beruf zu reglementieren ist, solange die Grunds\u00e4tze der Nichtdiskriminierung und Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gewahrt bleiben. (Art. 1 i. V. m. ErwG. 18).<\/li>\n<li>Art. 4 Abs. 2 betont, dass die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung ihrerseits im angemessenen Verh\u00e4ltnis zur Natur, dem Inhalt und den Auswirkungen der Vorschrift erfolgen sollte.<\/li>\n<li>Die Begr\u00fcndungspflicht, welche durch die Einf\u00fchrung bzw. die \u00c4nderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften wird, wurde klarer und damit praktikabler gefasst (Art. 4 Abs. 3 und Abs. 4 i. V. m. ErwG. 13).<\/li>\n<li>Eine Mitwirkung unabh\u00e4ngiger Kontrollstellen ist nicht mehr vorgesehen (Art. 4 Abs. 5 i. d. F. des Vorschlags der EU-Kommission).<\/li>\n<li>Das Pr\u00fcfkriterium einer zu pr\u00fcfenden kumulativen Auswirkung im Sinne einer weiteren H\u00fcrde wurde gestrichen (Art. 7 Abs. 2 lit. f). Es wird nun vielmehr hervorgehoben, dass die zu pr\u00fcfende Auswirkung einer neuen bzw. ge\u00e4nderten Vorschrift, in Kombination mit bereits existierenden Anforderungen, also vor dem Hintergrund des Regulierungskontextes, auch positiv sein kann (Art. 7 Abs. 3).<\/li>\n<li>Die Bedeutung der Gesundheitsberufe zur Gew\u00e4hrleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus wird hervorgehoben (Art. 7 Abs. 4 i. V. m. ErwG. 29).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei der <strong>Reform des Notifizierungsverfahrens<\/strong> sind die Trilogverhandlungen festgefahren. Nach gegenw\u00e4rtigem Stand ist davon auszugehen, dass dieses Dossier bis auf Weiteres nicht zum Abschluss gebracht werden kann. Hauptstreitpunkt ist das verbliebene \u201eEx-Ante-Beschlussrecht\u201c der Europ\u00e4ischen Kommission. An diesem will sie unbedingt festhalten und lehnt daher den Kompromissvorschlag einer Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, ab, die sich f\u00fcr ein \u201eversch\u00e4rftes Empfehlungsrecht\u201c stark machen. Der BFB teilt diese Vorstellung. Das von der EU-Kommission angedachte Beschlussrecht ist prim\u00e4rrechtlich fragw\u00fcrdig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 28. Oktober 2015 ihre Binnenmarktstrategie vorgestellt. 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