Standortpolitik

Mutterschutz

Das Thema Mutterschutz ist für viele Freie Berufe gerade vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung von zunehmender Bedeutung. Deshalb engagiert sich der BFB im „Ausschuss für Mutterschutz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das BMFSJF hat diesen mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes zum 1. Januar 2018 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung im Sommer 2018 berufen. Der Ausschuss für Mutterschutz (AfM) ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des BMFSFJ.

Der BFB ist im AfM in der Kategorie „Ausbildungsstellen“ über das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung vertreten. Die Mitglieder des AfM sind für die Amtszeit von vier Jahren berufen.

Dieses Gremium soll praxisgerechte Regeln entwickeln, die es Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Unter anderem gehört es zu den Aufgaben des Ausschusses, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/unterstuetzung-von-gremien/ausschuss-fuer-mutterschutz-geschaeftsstelle/