Profil

    Profil

    Freie Berufe erbringen Dienstleistungen, die nicht allein dem Individuum, sondern auch der Gesellschaft dienen.

    Die BFB-Mitgliederversammlung hat 1995 folgende Definition des „Freien Berufs“ verabschiedet, die in ihren wesentlichen Punkten Eingang in die Legaldefinition des § 1 Abs. 2 S. 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sowie in die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefunden hat: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“

    Zur Charakteristik der Freien Berufe gehören daher:

    • Professionalität
      In unserer immer komplexeren Gesellschaft benötigen die Menschen zunehmend kompetente Unterstützung. Die hochqualifizierten Freiberufler helfen, beraten und vertreten neutral und fachlich unabhängig.
    • Gemeinwohlverpflichtung
      Die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, der Rechtsordnung und der Kultur liegt im Interesse aller Bürger. Die der Allgemeinheit verpflichteten Freiberuflerinnen und Freiberufler tragen dafür besondere Sorge.
    • Selbstkontrolle
      Patientinnen, Mandanten, Klientinnen und Kunden erwarten persönliche Betreuung auf neuestem Kenntnisstand. Der hohe ethische Anspruch der Freiberuflerinnen und Freiberufler und ihre strenge Selbstkontrolle garantieren gesicherte Qualität.
    • Eigenverantwortlichkeit
      Wer Verantwortung übernimmt, schafft Vertrauen und sichert Wachstum. Allein die selbstständigen Freiberuflerinnen und Freiberufler erwirtschaften 10,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und beschäftigen über viereinhalb Millionen Mitarbeiter.