Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinem heutigen Urteil (C‐377/17) fest, dass er die Verbindlichkeit der Mindest‐ und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für unvereinbar mit dem EU‐Recht hält. Es wirkt sich im Ergebnis zulasten der Qualitätssicherung und damit auch des Verbraucherschutzes aus.
„Urteil des EuGH zur HOAI ist enttäuschend.“