Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt
Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Deutsche Bundestag am 9. März 2017 eine Entschließung verabschiedet, die feststellt, dass die Richtlinienvorschläge zum Notifizierungsverfahren und zur Verhältnismäßigkeitsprüfung die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, wie sie im Lissabonner Vertrag festgelegt sind, verletzt. Zum Richtlinien- und Verordnungsvorschlag zur Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte heißt es in der Entschließung, dass die Regelungen in der derzeit geplanten Form faktisch zu einer Einführung des Herkunftslandprinzips führen. Denn aufgrund sehr kurzer Prüffristen der Aufnahmestaaten und einer Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung dieser Fristen würde die Dienstleistungskarte faktisch ohne tatsächliche Überprüfung durch den Aufnahmestaat ausgestellt werden, mit der Folge, dass nationale Anforderungen unter anderem zu sozialen Standards ausgehöhlt und umgangen werden. Der Entscheidung hat eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/11442) und eine Unterrichtung über die Unionsdokumente (18/11229 A.8 bis A.11) zugrunde gelegen. Der Bundesrat befasst sich ebenfalls damit; über die Ergebnisse wird in der kommenden Woche berichtet. Der BFB hatte die Erarbeitung der Entschließung begleitet.