Aktuell findet die drittgrößte Wahl in Deutschland, die Sozialwahl 2023, statt. Bis zum 31. Mai 2023 geben Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme ab und gestalten so die Zusammensetzung der Sozialparlamente der gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Mit der sozialen Selbstverwaltung können freiberufliche Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter eine aktive Einflussnahme in der Sozialversicherung ausüben. Mitglieder der Selbstverwaltung treffen ehrenamtlich Finanz- und Personalentscheidungen in den Sozialversicherungsträgern und äußern sich zu Fragen von grundsätzlicher politischer Bedeutung. 13 Organisationen stehen mit eigenen Vorschlagslisten zur Wahl.
Der BFB ist über die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände in die Listenerstellung der Arbeitgeber der jeweiligen Sozialparlamente, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung eingebunden. Dort nehmen er und seine Mitgliedsorganisationen zahlreiche Mandate wahr und spiegeln so die Interessen der rund vier Millionen angestellten Menschen in den Freiberufler-/-innen-Teams als starken sozialpolitischen Faktor wider. Darüber hinaus ist der BFB auch eingebunden in die Arbeit der Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit. Diese ist ein staatsnaher Versicherungsträger; alle Mitglieder der Selbstverwaltung werden ernannt.