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Anhörung zum Vertragsverletzungsverfahren HOAI/StBVV im BMWi

Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 18. Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet. Die Kommission ist der Auffassung, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstpreise in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gegen Grundfreiheiten (Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit) sowie die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Zur Vorbereitung der durch die Bundesregierung bis Mitte September 2015 zu fertigenden Stellungnahme haben circa 80 Teilnehmer betroffener Verbände und Berufsgruppen sowie Vertreter aus Kommunen und Städten am 19. August 2015 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Gelegenheit genutzt, Argumente für den Erhalt der Gebührenordnungen vorzutragen. Zwischen den Besuchern der Anhörung und den Vertretern der befassten Bundesministerien Wirtschaft und Energie (BMWi), Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und Finanzen (BMF) bestand Einvernehmen, dass sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission sowohl rechtlich als auch politisch für den Erhalt der Gebührenordnungen und damit für den Bestand der Freien Berufe, der Selbstverwaltung und des Kammersystems einsetzen muss.

Iim Vorfeld der Anhörung zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hatte der BFB gemeinsam mit seinen Mitgliedern eine Stellungnahme erarbeitet.