Zum 1. Januar 2020 ist das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten, mit nachfolgenden wesentlichen Änderungen:
Einführung der neuen Stufen der höherqualifizierenden Berufsbildung:
1) „Geprüfter Berufsspezialist“
2) „Bachelor Professional“
3) „Master Professional“
Dies hatte der BFB mehrfach kritisiert, da „Bachelor“ und „Master“ bislang ausschließlich mit dem akademischen Bildungsweg verbunden wurden.
Weitere Elemente
Mindestvergütung für Auszubildende
Stärkung der Teilzeit-Berufsausbildung
Verbesserte Rahmenbedingungen für „rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt“
Gleichstellung erwachsener mit jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung für und Anrechnung von Berufsschul- und Prüfungszeiten