Mit weiteren Verbänden, darunter die BStBK und der DStV, adressierte der BFB im Umfeld parlamentarischer Debatten zum Corona-Steuerhilfegesetz Forderungen an die zuständigen Ressorts wie BMF, BMWi und das Bundeskanzleramt. Um Liquidität in den Unternehmen zu belassen, soll die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurückgenommen, der Verlustabzug ausgeweitet, die sogenannte Mindestbesteuerung temporär aufgehoben und die steuerliche Gewinnermittlung durch eine „Corona-Rücklage“ ergänzt werden.
BM_Verbändeschreiben_Corona_Steuerhilfegesetz_BM