„Der BFB begrüßt es grundsätzlich, die duale Ausbildung zu modernisieren und zu stärken. Zwei Aspekte stechen bei dem nun vorgelegten Gesetzentwurf aus unserer Sicht kritisch hervor.
Heikel ist die anvisierte Einführung neuer Begriffe. Durch „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ droht eine große Verwechslungsgefahr mit den akademischen Studienabschlüssen des Bachelor-Master-Systems. Das wird insbesondere junge Menschen bei der Berufsorientierung und Arbeitgeber irritieren. Schließlich werden ganz unterschiedliche Fähigkeiten nahezu identisch verschlagwortet. Ohne aber darauf zu achten, dass in einem Fall eine berufspraktische Kompetenz und im anderen Fall eine akademische Kompetenz gemeint ist. Das birgt das Risiko, dass akademische Ausbildung und berufliche Fortbildung begrifflich in Konkurrenz zueinander treten. Berufs- und Studienabschlüsse sollten eindeutig benannt werden, statt durch die anvisierten neuen Bezeichnungen das anerkannte und vertraute System der beruflichen Bildung unnötig zu schwächen.
Eine gesetzlich verankerte bundeseinheitliche Mindestausbildungsvergütung kann ein wichtiger Impuls sein, um die berufliche Ausbildung noch attraktiver zu machen sowie um Auszubildende zu finden und zu binden. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels ist das ein gutes Signal. Gleichwohl wird die konkrete Ausgestaltung maßgeblich sein. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Lebenshaltungskosten und Gehälter in verschiedenen Teilen Deutschlands stark divergieren. Trägt die Höhe der Mindestausbildungsvergütung dem nicht ausreichend Rechnung, so kann dies in strukturschwachen Regionen durchaus dazu führen, ausbildungswillige Unternehmen von der Einstellung zusätzlicher Auszubildender abzuhalten.“