Mit einem modernen, möglichst EU-weit einheitlichen, rechtssicheren und praxistauglichen Datenschutz ist das Spannungsfeld zwischen Digitalisierung und dem Schutz des einzelnen Bürgers und seiner personenbezogenen Daten zu entladen. Denn diese Daten sind kein Gut wie jedes andere. Daher greifen im Bereich der Freien Berufe bereits heute besondere Regelungen für den Umgang mit solchen personenbezogenen Daten. Das freiberufler-typische Vertrauensverhältnis zu ihren Mandaten, Klienten, Patienten und Kunden darf auch künftig nicht beeinträchtigt werden. Der Schutz des Berufsgeheimnisses muss unbedingten Vorrang vor der Erfüllung etwaiger Informationspflichten haben. Es darf die wirtschaftliche und personelle Leistungsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft nicht übersteigen.
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