Bislang gilt Sozialpolitik als beinahe exklusive Angelegenheit der Tarifparteien – die Freiberufler haben da nichts zu suchen. Warum eigentlich nicht?
In aller Regel und bis auf wenige Ausnahmen ist der Freiberufler als Selbstständiger – wie die meisten gewerblichen Selbstständigen auch – nicht sozialversicherungspflichtig. Im Prinzip fällt die finanzielle Vorsorge für Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit und Unfallschaden in die ureigene Verantwortung des einzelnen Freiberuflers und Selbstständigen als Individuum, und das muss so bleiben.
Aber: In der pluralistischen Gesellschaft, die dieses Achtzig-Millionen-Volk bildet, darf die wirtschaftliche Bedeutung der Berufsgruppe insgesamt nicht bestritten werden, denn:
Als Arbeitgeber tragen die Selbstständigen in den Freien Berufen in der Bundesrepublik Deutschland ganz erheblich zur Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung bei, auch wenn sie für sich selbst meist keine Beiträge entrichten und keine Ansprüche erwerben.
Sozialpolitik und möglichst niedrige Sozialversicherungsbeiträge sind daher auch für die Freien Berufe in ihrer Funktion als Arbeitgeber von großer Bedeutung.